Back to Top

Dachwartung

 

Sicher und kompetent vorsorgen

Velux

Bild: Velux


Bei einer professionellen Dach-Wartung werden Schäden der Dachhaut frühzeitig erkannt und hohe Reparaturkosten somit vermieden.

Welche Pflichten hat man als Hausbesitzer? Was umfasst eine professionelle Dachwartung? Kann man diese Wartung selbst durchführen oder benötigt man einen fachmännischen Wartungsvertrag?


Pflichten für Hausbesitzer

Bei einem Auto oder der Heizungsanlage sind TÜV, Inspektionen und Wartungen Alltag. Die Dachwartung hingegen wird von vielen Hausbesitzern meist stiefmütterlich behandelt. Dabei ist eine regelmäßige Überprüfung auch hier Pflicht: Hauseigentümer müssen die bauliche Substanz des Dachs kontrollieren und sicherstellen, dass von ihrer Immobilie keine Gefahren ausgehen, z.B. durch herunterfallende Dacheindeckung. Denn wie z.B. Urteile des OLG Koblenz, 9.2.2004, Az.: 12 O 11/03, und des LG Fulda, Az.: 1 S 72/09 vom 26.5.200 (www.juris.de) klar machen, stellen selbst Windstärken von 12 bis 13 Beaufort heutzutage keine außergewöhnlichen Witterungseinflüsse mehr dar und sind somit vom Hausbesitzer „abwendbar“. Wer also sein Dach periodisch warten lässt, vermeidet nicht nur hohe Reparaturkosten, sondern ist auch rechtlich auf der sicheren Seite und schützt sich als Eigentümer vor Regressansprüchen. Doch auch Gebäudeversicherer fordern innerhalb ihrer Police immer häufiger den Nachweis einer Dachwartung im Zyklus von mindestens 1 bis 2-mal pro Jahr durch einen entsprechenden Fachmann.


Professionelle Dach-Wartung – was gehört dazu?

Nicht zu verwechseln ist eine professionelle Dachwartung mit der oft angebotenen Dachreinigung. Zu einer umfassenden Wartung des Daches gehören sehr viel mehr Fachwissen, Erfahrung und ein deutlich höherer Umfang an durchzuführenden Maßnahmen:


  Prüfung des Zustandes und der Beschaffenheit des gesamten Daches inklusive der dazugehörigen Dachfenster

  Erkennung von Korrosionsschäden  

Beseitigung von Ablagerungen, Rückständen und Pflanzenbewuchs

Reinigung von Sand-, Schlamm- und Laubfängen in Dachrinnen und -kehlen

Wiederherstellung des ungestörten Wasserablaufs bei Ein- und Überläufen  

  Überprüfung und Reinigung von Be- und Entlüftungsöffnungen  

Beseitigung von Undichtheiten und Mängeln  

Ausbesserung von Witterungs- und Sturmschäden  

Ersetzen schadhafter Ziegel  

Sanierung von Abdichtungen, Dichtmassen und Fugendichtungen


Selbst warten oder einen Fachmann verpflichten?

Diese Frage lässt sich im Regelfall sehr schnell und eindeutig beantworten:

Wer sein Dach regelmäßig von einem Fachmann warten lässt, hat seine Sorgfaltspflicht in jedem Fall erfüllt. Sollten trotz professioneller Wartung Schäden am Dach entstehen, werden diese in der Regel von der Versicherung übernommen. Die geringen Zusatzkosten für einen Wartungsvertrag machen sich jedoch nicht nur im Rechtsfall sehr schnell bezahlt. Man verhindert durch die fachgerechte Kontrolle und Dachwartung zugleich die Entstehung kostenintensiver Schäden und Folgeschäden, die unter Umständen durch das Eindringen von Feuchtigkeit, die Beschädigung des Dachaufbaus oder Schimmel entstehen können.

Im Rahmen eines Vertrags zur Dachwartung prüft ein Profi sorgfältig alle wichtigen Wand- und Dachteile auf ihre Funktionstüchtigkeit, erkennt reparaturbedürftige Stellen und sogar verdeckte Mängel entgehen in der Regel seinen kompetenten Augen nicht. Eine Leistung, die man selbst kaum derart vollumfänglich abdecken kann.

Zusammenfassend kann man also sagen: Hausbesitzer schließen am besten gleich nach dem Hausbau oder einer Sanierung einen Dachwartungsvertrag mit einem professionellen Handwerker ab. So ist der einwandfreie Zustand des Dachs über Jahrzehnte garantiert. Und auch der Werterhalt der Immobilie bleibt gesichert.

Bei Schäden an Haus oder Passanten, hat der Hauseigentümer mit dem Nachweis der regelmäßigen Dachwartung durch ein Fachunternehmen eine gute Grundlage zum Nachweis seiner Sorgfaltspflicht bei der Versicherung. Je nach Versicherungsvertrag gelten unterschiedliche Bestimmungen, welche mit einem Versicherungsberater bei Abschluss geklärt und abgestimmt werden sollten.